Lenkerpflichten, Vormerkungen, Unfall > Lenkerpflichten, Vormerkungen, Unfall > Frage 1458
Sie beschädigen beim Ausparken ein abgestelltes Fahrzeug. Der Lenker des anderen Fahrzeuges ist nicht erreichbar. Müssen Sie diesen Unfall der nächsten Polizeidienststelle melden?
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