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B - Fragen > B - Personenbeförderung, Ladung, Anhänger > Frage 1622
Beachten Sie die Angaben in der Zulassungsbescheinigung der Kombilimousine. Dürfen Sie dieses Fahrzeug mit der Lenkberechtigung der Klasse B lenken?
Offizielle Frage
Ja, weil das höchste zulässige Gesamtgewicht der Kombilimousine nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Ja, aber nur, wenn keine Ladung befördert wird
Nein
Ja, aber nur, wenn keine Personen befördert werden