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Lenkerpflichten, Vormerkungen, Unfall > Lenkerpflichten, Vormerkungen, Unfall > Frage 1698
Ihr Beifahrer wird bei einem Verkehrsunfall verletzt. Wann müssen Sie die Polizei vom Unfall verständigen?
Offizielle Frage
Unverzüglich
Dazu habe ich bis zu 12 Stunden nach dem Unfall Zeit
Dazu habe ich bis zu 24 Stunden nach dem Unfall Zeit
Dazu habe ich bis zu 48 Stunden nach dem Unfall Zeit