C - Vorschriften > Fahrverbote C > Frage 4211
Für LKW, Sattelzugfahrzeuge und Spezialkraftwagen über 3,5 t höchstem zulässigem Gesamtgewicht gilt im Ortsgebiet weniger als 25 m von Wohnhäusern, Krankenhäusern, Kuranstalten und Altersheimen entfernt ein besonderes Parkverbot. Zu welchen Zeiten gilt es?
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