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Updates der offiziellen Fragen vom 18.11.24 -
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E - Ladetätigkeiten, Ladungssicherung > Beladungsvorschriften E > Frage 5500
Die Ladung Ihres Sattelkraftfahrzeuges ragt über den Sattelanhänger hinaus. Wann benötigen Sie eine behördliche Sonderbewilligung um fahren zu dürfen?
Offizielle Frage
Immer dann, wenn das Sattelkraftfahrzeug länger als 14,00 m ist
Immer dann, wenn das Sattelkraftfahrzeug länger als 12,00 m ist
Immer dann, wenn die Ladung um mehr als 1,00 m über den hintersten Punkt des Sattelanhängers hinausragt
Immer dann, wenn der Sattelanhänger samt Ladung länger als 16,00 m ist