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F - Ladetätigkeiten, Ladungssicherung > Gerätebeförderung F > Frage 5630

Sie haben an Ihrer Zugmaschine ein An- oder Aufbaubaugerät angebracht. Welche Abmessungen dürfen dabei grundsätzlich nicht überschritten werden, wenn Sie auf Straßen mit öffentlichem Verkehr fahren wollen?

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