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F - Vorschriften > Rechtliches F > Frage 5924

Ihre Zugmaschine der Fahrzeugklasse T1b ist an einem 21. Juli erstmals zum Verkehr zugelassen worden. In welchem Zeitraum muss diese Zugmaschine einer wiederkehrenden Begutachtung ("Pickerlüberprüfung") unterzogen werden?

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