F - Vorschriften > Rechtliches F > Frage 5926
Ihre Zugmaschine der Fahrzeugklasse T1 hat 30 km/h Bauartgeschwindigkeit und ist an einem 15. Mai erstmals zum Verkehr zugelassen worden. In welchem Zeitraum ist bei dieser Zugmaschine eine wiederkehrende Begutachtung ("Pickerlüberprüfung") fällig?
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