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Updates der offiziellen Fragen vom 18.11.24 -
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FL-Fragen > FL - Ausbildungsvorschriften > Frage 7471
Der Gesetzgeber verlangt laut § 63a KDV bei der Beschaffenheit von Schulfahrzeugen der Klasse B folgendes:
Offizielle Frage
Der Kraftwagen muss auf der Beifahrerseite lediglich mit einer Vorrichtung zur Erreichung der Betriebsbremse ausgerüstet sein
Der Kraftwagen muss auf der Beifahrerseite mit einer Vorrichtung zum Erreichen der Kupplung und der Betriebsbremse ausgerüstet sein
Die Lenkvorrichtung muss sich in Reichweite des/der FahrlehrerIn befinden
Es müssen ausreichend Rückblickspiegel vorhanden sein, die dem/der neben dem Lenker Sitzenden ermöglichen, den Straßenbereich neben und hinter dem Fahrzeug, auch wenn dieses voll besetzt oder beladen ist, ausreichend zu überblicken