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Updates der offiziellen Fragen vom 18.11.24 -
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FL-Fragen > FL - Ausbildungsvorschriften > Frage 7474
Folgende Aussagen zur Fahrschulausbildung sind richtig:
Offizielle Frage
Liegen zwischen einzelnen Ausbildungsteilen mehr als 18 Monate, ohne dass weitere Unterrichtseinheiten absolviert worden sind, so können die davor absolvierten Teile nicht mehr angerechnet werden
Liegen zwischen einzelnen Ausbildungsteilen mehr als 18 Monate, ohne dass weitere Unterrichtseinheiten absolviert worden sind, so können die davor absolvierten Teile mit Zustimmung des Fahrschulbesitzers angerechnet werden
Der Ausbildungsgang ist für FahrschülerInnen in besonderen Aufzeichnungen festzuhalten, die einer vorgegebenen Form der Anlage 10h zu §64b KDV entsprechen müssen
Parallel zu den besonderen Aufzeichnungen über den Ausbildungsgang der FahrschülerInnen sind tägliche Nachweise über den erteilten praktischen Fahrunterricht zu führen, die von FahrlehrerInnen und FahrschülerInnen zu unterfertigen sind