Neues Fragenupdate!
Updates der offiziellen Fragen vom 18.11.24 -
Mehr erfahren
F-Online
Start
Fahrschulen
Hilfe
Über uns
Kontakt
Instagram
Facebook
Anmelden
Registrieren
F-Online
Startseite
Fahrschulen
Hilfe
Über uns
Kontakt
Instagram
Facebook
Registrieren
Anmelden
FL-Fragen > FL - Ausbildungsvorschriften > Frage 7478
Welche Aussagen zum Mindestalter von FahrschülerInnen sind richtig?
Offizielle Frage
Die L-17-Ausbildung darf ab einem Alter von 15,5 Jahren begonnen werden
Die Vollausbildung Klasse B sowie die Ausbildung mit Übungsfahrten gem. § 122 KFG darf frühestens in einem Alter von 17 Jahren und 6 Monaten begonnen werden
Die Ausbildung zum Erwerb der Klasse AM (Motorfahrräder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) darf mit Erreichen des Alters von 14 Jahren und 10 Monaten begonnen werden
Die Ausbildung zum Erwerb der Klasse AM (Motorfahrräder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge) darf mit Erreichen des Alters von 14 Jahren und 6 Monaten begonnen werden