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FL-Fragen > FL - Pflichten des Lenkers > Frage 7494
Ihre FahrschülerInnen fragen Sie, ob mit der Lenkberechtigung der Klasse B auch einspurige Kraftfahrzeuge gelenkt werden dürfen. Was antworten Sie?
Offizielle Frage
Mit der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen auch Motorfahrräder (Mopeds) gelenkt werden
Nach einer Zusatzausbildung dürfen in Österreich Motorräder bis 125 cm³ Hubraum gelenkt werden, wenn der Code "111" im Führerschein eingetragen wurde
Nach einer Zusatzausbildung darf innerhalb der EU Motorräder bis 125 cm³ Hubraum gelenkt werden
Mit der Lenkberechtigung der Klasse B dürfen neben PKW, Kombis auch vierrädrige Leichtkraftfahrzeug (Mopedautos) gelenkt werden