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FL-Fragen > FL - Pflichten des Lenkers > Frage 7495
Ihre FahrschülerInnen fragen Sie, ob mit der Lenkberechtigung der Klasse B ein leichter Anhänger (O1) gezogen werden darf. Was antworten Sie?
Offizielle Frage
Nein, denn für das Ziehen von Anhängern muss eine Zusatzausbildung (Code96) oder eine eigene Lenkberechtigung (BE) erworben werden
Ja, denn das Ziehen von sogenannten leichten Anhängern ist für jedes Kraftfahrzeug erlaubt
Ja, aber nur, wenn die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte nicht mehr als 3.500 kg beträgt
Ja, aber nur, wenn der Anhänger über eine Auflaufbremse verfügt